
Initiativbewerbung (m/w/d)
Sollten gerade keine offenen oder passenden Stellen ausgeschrieben sein, freuen wir uns über Ihre Initiativbewerbung. Auch Quer- und Berufseinsteiger*innen sind bei uns herzlich willkommen!
Fachbereiche
Die Fachbereiche der Stiftung gliedern sind in einen operativen und einen fördernden Bereich (Verwaltung).
Für die operativen Fachbereiche Angehörigen- und Pflegeberatung, Sozialmedizinische Nachsorge, Prävention/Teilhabe/Krisenintervention und Familienbegleitender Kinderhospizdient freuen wir uns über Bewerbungen von:
- Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen (Studium Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, (Heil-)Pädagogik)
- Pflegefachkräfte (Ausbildung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in), Pflegeberaterinnen
- Psycholog*innen (Studium Psychologie)
Im fördernden Bereich, zu dem das Fundraising, die Öffentlichkeitsarbeit, Forschung & Lehre, die IT, das Personal sowie Controlling, Finanzbuchhaltung & QM und Verwaltung zählen, sind uns je nach angestrebter Tätigkeit bei Bewerber*innen wichtig:
- Eine abgeschlossene Ausbildung oder Studium im kaufmännischen Bereich (z.B. im Bereich Büromanagement, Gesundheitswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Kommunikation oder Marketing)
- IT-Hintergrund
- Erfahrungen im Projektmanagement
Unser Angebot
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, sowie Elternzeitbonus
- Zuschuss zu Fahrtkosten (Deutschlandticket oder Tankgutschein)
- großzügige finanzielle Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing
- Kompetente Einarbeitung und kollegiale Beratung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem engagierten und aufgeschlossenen Team inklusive regelmäßiger Fallbesprechungen
- Angebot zur Supervision (Einzel- und Teamsupervision)
Interessiert?
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen gerne Daniela Wagner, Personalreferentin, zur Verfügung (per E-Mail oder Telefon).
Mehr Informationen zur Stiftung finden Sie auf unserer Homepage www.kinderhospiz-muenchen.de.
Wichtige Information:
Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei der Stiftung AKM müssen gemäß § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.